Häufig gestellte Fragen

Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Suche nach Ihren Pensionskassenguthaben.

Was kostet die Suche nach meinen Pensionskassenguthaben?
Die Suche kostet CHF 29.90 und wird nur dann in Rechnung gestellt, wenn wir tatsächlich Guthaben auf Ihren Namen finden. Wenn nichts gefunden wird, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wie lange dauert die Suche?
In der Regel erhalten Sie das schriftliche Resultat innerhalb von ca. 30 Tagen per Post oder E-Mail. Die Dauer hängt von der Antwortgeschwindigkeit der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen ab.
Bei welchen Einrichtungen suchen Sie?
Ihre Suchanfrage wird schweizweit bei allen relevanten Vorsorgeeinrichtungen geprüft: Pensionskassen, Freizügigkeitsstiftungen, Banken, Versicherungen und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Was passiert, wenn keine Guthaben gefunden werden?
Sie erhalten ein schriftliches Ergebnis mit dem Hinweis, dass keine Guthaben gefunden wurden. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Sie zahlen nur bei einem positiven Ergebnis.
Welche Daten benötigen Sie von mir?
Wir benötigen Ihre Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Adresse) sowie eine Kopie Ihres Ausweises. Alle Daten werden ausschliesslich zur Suche verwendet.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre Daten werden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und EU-DSGVO behandelt. Wir geben Ihre Daten ausschliesslich an die angefragten Vorsorgeeinrichtungen weiter und nur im Rahmen der erteilten Vollmacht. Mehr Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Was kann ich mit dem gefundenen Guthaben machen?
Sie haben mehrere Optionen: Überweisung an Ihre aktuelle Pensionskasse oder ein Freizügigkeitskonto, Auszahlung (bei Wohnsitz im Ausland oder ab Alter 60), oder kostenlose Anlage bei unserer Partnerbank Everon. Mehr unter Leistungen.
Wann darf ich mein Guthaben auszahlen lassen?
Eine Barauszahlung ist möglich, wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, sich selbstständig machen, das ordentliche Pensionsalter erreichen oder einen Vorbezug für Wohneigentum geltend machen. Es gelten gesetzliche Auflagen, die wir individuell prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen 2. und 3. Säule?
Die 2. Säule (BVG / berufliche Vorsorge) ist die obligatorische Pensionskasse Ihres Arbeitgebers. Die 3. Säule ist die freiwillige private Vorsorge (z. B. 3a-Konto). Wir suchen ausschliesslich nach 2.-Säule-Guthaben.
Was ist eine Freizügigkeitseinrichtung?
Wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten (z. B. nach Stellenwechsel oder Arbeitslosigkeit) und nicht direkt in eine neue Pensionskasse wechseln, wird Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Diese Konten geraten oft in Vergessenheit.

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