AHV, BVG, 3a, Freizügigkeit – die Schweizer Altersvorsorge ist ein Drei-Säulen-System, das viele verwirrt. Wir erklären den Unterschied zwischen 2. und 3. Säule in unter 5 Minuten.
Das Drei-Säulen-System der Schweiz
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf drei Säulen:
- 1. Säule (AHV/IV) , Staatliche Existenzsicherung, obligatorisch für alle
- 2. Säule (BVG) , Berufliche Vorsorge, obligatorisch ab CHF 22'050 Jahreslohn
- 3. Säule (3a/3b) , Private Vorsorge, freiwillig
Ziel der ersten zwei Säulen zusammen: rund 60 % des letzten Lohns als Rente. Wer mehr will, muss in die 3. Säule investieren.
Die 2. Säule (BVG) im Detail
Die 2. Säule ist obligatorisch für Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über CHF 22'050. Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je hälftig in eine Pensionskasse (häufig die des Arbeitgebers).
Beiträge
Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen – Sie müssen sich um nichts kümmern. Höhere Löhne führen zu höheren Beiträgen (und höherem Sparkapital).
Auszahlung
Standardmässig erhalten Sie ab Pensionierung eine Rente. Auf Wunsch können Sie auch das gesamte Kapital (oder einen Teil) als Einmalauszahlung beziehen.
Vorbezug möglich für:
- Wohneigentum (selbstgenutzt)
- Selbstständigkeit
- Definitiver Wegzug ins Ausland (mit Einschränkungen)
Die 3. Säule im Detail
Die 3. Säule ist freiwillig und unterteilt sich in:
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Steuerlich attraktiv: Beiträge bis CHF 7'258 (2026) sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Auszahlung nur bei:
- Pensionierung (5 Jahre vor / nach AHV-Alter)
- Wohneigentum
- Selbstständigkeit
- Wegzug ins Ausland
- Invalidität
Säule 3b (freie Vorsorge)
Lebensversicherungen, Banksparkonten, Wertschriftendepots ohne staatliche Vergünstigungen, dafür jederzeit verfügbar.
Vergleich: 2. Säule vs. 3. Säule (3a)
Hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- Pflicht: 2. Säule ja (ab Lohngrenze), 3a nein
- Beitragszahler: 2. Säule Arbeitgeber + Arbeitnehmer, 3a nur Versicherter selbst
- Maximale Beiträge: 2. Säule lohnabhängig, 3a CHF 7'258 (Angestellte)
- Steuervorteil bei Einzahlung: Beide voll abziehbar
- Auszahlung: Beide gleiche Bedingungen (Pensionierung, WEG, Selbstständigkeit, Wegzug)
Wichtig zu wissen: Wir suchen nur nach 2.-Säule-Guthaben. Vergessene 3a-Konten können Sie direkt bei Ihrer Bank abfragen.
Welche Säule kann verloren gehen?
Beide Säulen können theoretisch in Vergessenheit geraten – aber:
- Die 2. Säule wechselt automatisch beim Stellenwechsel und gerät häufig auf vergessene Freizügigkeitskonten.
- Die 3. Säule (3a) bleibt bei Ihrer gewählten Bank – Adressänderungen reichen meist aus, um den Kontakt zu halten.
Deshalb ist die professionelle Suche v. a. für die 2. Säule wichtig.
Fazit
Die 2. Säule ist die obligatorische berufliche Vorsorge, die 3. Säule die freiwillige private Vorsorge. Beide sind steuerlich attraktiv. Während die 3. Säule meist gut verwaltet bleibt, geht die 2. Säule nach Stellenwechseln, Auszeiten und Wegzügen oft verloren – und genau das prüfen wir für Sie.