Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte BVG-Guthaben hälftig geteilt. Was viele nicht wissen: Der Anteil landet oft auf einem Freizügigkeitskonto, das später vergessen wird. Was Sie wissen müssen.
Wie wird die 2. Säule bei Scheidung geteilt?
Nach Schweizer Recht (Art. 122 ZGB) wird das während der Ehe angesparte 2.-Säule-Guthaben hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Massgebend ist der Stand zum Zeitpunkt der Scheidungseinleitung – abzüglich des bei der Heirat vorhandenen Guthabens.
Die Berechnung des Vorsorgeausgleichs ist obligatorisch und kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden – z. B. wenn der Ausgleich offensichtlich unbillig wäre (Art. 124b ZGB).
Was passiert mit dem Anteil?
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält den Anteil nicht in bar, sondern als Übertragung auf:
- Eine eigene Pensionskasse (wenn beim aktuellen Arbeitgeber versichert)
- Ein neues Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitsstiftung
- Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Default, wenn nichts anderes gewählt)
Diese Übertragung erfolgt direkt zwischen den Vorsorgeeinrichtungen. Für die meisten Geschiedenen bedeutet das: Sie haben plötzlich ein Freizügigkeitskonto, von dem sie aktiv keine Kontonummer kennen.
Warum die Guthaben oft verloren gehen
1. Gericht informiert Sie nur einmal
Das Scheidungsgericht ordnet die Aufteilung an. Die Vorsorgeeinrichtungen führen sie aus. Sie erhalten in der Regel einen einzigen Brief , und in der emotionalen Phase einer Scheidung gehen solche Briefe leicht verloren.
2. Adresswechsel führen zu Kontaktverlust
Nach der Scheidung ziehen viele um. Wenn die Freizügigkeitseinrichtung die neue Adresse nicht hat, wird das Konto irgendwann als „kontaktlos" geführt.
3. Lange Zeitspanne bis zur Pensionierung
Wenn Sie mit 40 geschieden werden, liegt das Geld 25+ Jahre auf einem Konto. In dieser Zeit ändern sich Banken, Stiftungen, Adressen – und das Geld gerät in Vergessenheit.
So finden Sie Ihren Anteil wieder
Wenn Sie geschieden sind und unsicher sind, wo Ihr Anteil aus dem Vorsorgeausgleich liegt, ist eine systematische Suche der einzige zuverlässige Weg:
- Für Sie erfolgt eine Abklärung bei sämtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz, ob ein Konto auf Ihren Namen existiert.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit allen gefundenen Konten.
- Wir helfen bei der Übertragung an Ihre aktuelle Pensionskasse oder bei der Auszahlung.
Tipp: Bewahren Sie das Scheidungsurteil und den Vorsorgeausgleichs-Bescheid sicher auf – diese Dokumente helfen, das richtige Konto zu finden.
Fazit
Bei einer Scheidung wird das 2.-Säule-Guthaben aufgeteilt – der ausgleichsberechtigte Anteil landet oft auf einem Freizügigkeitskonto, das in den Folgejahren in Vergessenheit gerät. Eine professionelle Suche ist der schnellste Weg, dieses Geld wiederzufinden.