Wichtig — 1-Jahres-Frist:Eine Barauszahlung infolge Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Barauszahlung durch die Vorsorgeeinrichtung in der Regel nicht mehr möglich.
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